Gewinnspiel: D&K StarWars Buchpackete

Zum Kinostart von Solo a StarWars Story verlosen wir mit freundlicher Unterstützung des Dorling Kindersley Verlags  zwei StarWars Buchpackete bestehend aus folgenden drei Büchern:

Wie kommt Ihr an den Preis? Beantwortet uns nur folgende Frage:

Was findet vom 21.9. bis 23.9. 2018 in der Stadthalle Fürth statt ?

 

Vielen Dank an alle Teilnehmer.

Wir werden die Gewinner per Mail benachrichtigen.

Die Gewinner werden per Los ermittelt und per Mail über Ihren Gewinn benachrichtigt.


 

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel

Fassung vom 08. März 2018

1. Geltungsbereich

1.1.Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Teilnahme an allen von SWFN e.V. veranstalteten Gewinnspielen, soweit im betreffenden Gewinnspiel und dessen Beschreibung nicht etwas anderes bestimmt wird.

1.2. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekanntgegeben wurden. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel gesondert genannte Teilnahmefrist an.

2. Teilnahme

2.1. Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Minderjährige sind, vorbehaltlich einschlägiger rechtlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt wenn der SWFN e.V. dies zulässt und der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen (im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gestattet. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielsendungen (im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet.

2.2. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar.

2.3. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist dessen Titel, gegebenenfalls dessen Auflösung sowie wahrheitsgemäß der Name und die Adresse des Gewinnspielteilnehmers anzugeben, sowie eventuell weitere persönliche Daten die zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potentiellen Gewinns notwendig sind.

2.4. Einsendeschluss ist der Ablauf der Teilnahmefrist. Fällt der Ablauf der Teilnahmefrist auf einen Sonn- oder Feiertag gilt der letzte Werktag (nicht Samstag) vor dem Tag, an dem die Teilnahmefrist abläuft.

3. Durchführung und Gewinn

3.1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch den SWFN e.V., dessen Vorstand, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der SWFN e.V. haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3.2. Ermittelte Teilnehmer werden telefonisch oder per E-Mail oder schriftlich per Post oder Fax benachrichtigt. Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, dem SWFN e.V. unverzüglich mitzuteilen ob er den Gewinn annimmt. Falls der SWFN e.V. innerhalb einer angemessenen Wartezeit keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der SWFN e.V. behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche. Falls der SWFN e.V. die Adresse eines ausgelosten Teilnehmers bekannt ist behält sich der SWFN e.V. vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.

3.3. Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.

3.4. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von SWFN e.V. angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind im Zweifel nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. Der SWFN e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer oder Dritten durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3.6. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablauf) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

4. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss

4.1. Der SWFN e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWFN e.V. zu.

4.2. Der SWFN e.V. behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der SWFN e.V. kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

5. Datenschutz

5.1. Von vielen Angeboten im Internet wird behauptet, dass der Nutzer „mit seinen Daten bezahlt“. Das stimmt bei den Angeboten von SWFN e.V. nicht! Der SWFN e.V. respektiert und schützt die Privatsphäre der Nutzer, wir werden Daten nicht verkaufen oder zu Marketingzwecken an Dritte weitergeben.

5.2. Zur Durchführung von Gewinnspielen ist es unumgänglich, das der Teilnehmer nach personenbezogenen Daten gefragt wird. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift und Alter des Nutzers, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt und Gewinne nicht verschickt werden können. Diese Daten werden nur zum Zweck der Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels verwendet und nach deren Durchführung sowie Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

5.3. Die Gewinnspielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der SWFN e.V. unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Namen von Gewinnern öffentlich bekannt zu geben. Der SWFN e.V. wird dies nach Möglichkeit nur in einer abgekürzten Form tun.

5.4. Der SWFN e.V. weist darauf hin, zu einer Aufzeichnung der bei der Teilnahme übermittelten persönlichen Daten gesetzlich verpflichtet zu sein. Ebenso ist der SWFN e.V. dazu verpflichtet, diese für einen Zeitraum nach Ablauf des Gewinnspiels zu speichern und gegebenenfalls den zuständigen Aufsichtsbehörden offenzulegen.

6. Sonstiges

Für die Durchführung von Gewinnspielen durch den SWFN e.V. gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

– Ende Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele des SWFN e.V. –

 

News: Spendenübergabe der Charity für die Familie Strobel aus Bindlach

Der Zufall auf Facebook wollte es, dass dem SWFN der Schicksalsschlag einer Familie aus Bindlach bekannt wurde, der ganz spontan zu einem größeren Charity Event zusammen mit SELGROS, einem unserer großen Partner in Fürth führte.

Ein junger Familienvater, gerade 44 alt, hinterlässt ganz plötzlich seine Frau und fünf Kinder im Alter von 2 bis 15 Jahren. Seinem Amt bei der Freiwilligen Feuerwehr, seine Bereitschaft anderen Menschen in der Not zu helfen, war es zu verdanken, dass wir auf ihn aufmerksam wurden. Und nicht nur wir. .

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Am Wiedereröffnungstag des SELGROS Fürth erklärte sich auch die Geschäftsführung spontan bereit, sich mit einem größeren Betrag der Einnahmen der Festlichkeiten an unserer Spendensammlung zu beteiligen. Der SWFN schminkte und tätowierte Kinder für eine kleine Spende und so konnten wir Vertretern der Familie am 13.12. einen Scheck über 850,- EUR überreichen, der vielleicht ein wenig Freude und Licht in den dunklen Winter bringen kann. Gerade auch zu Weihnachten, das die Familie das erste Mal ohne den Vater erlebt. Möge die Macht mit der Familie Strobel sein, immer!

Text: Gabi

News: Neuer Spendenpartner

Unser Spendenpartner für das Jahr 2018 ist der Klabautermann e.V.

Damit das Leben gelingt

Hanne Henke, Vorsitzende des Klabautermann e.V., wünscht den Star Wars Fans Nürnberg mit der Noris Force Con 2018 gutes Gelingen. „Wir freuen uns als Klabautermann e.V. ganz besonders, dass wir Spendenpartner der Noris Force Con 2018 sind. Gemeinsam sind wir stark – und wir wünschen den Fans von Star Wars an den drei Tagen eine schöne Zeit und viel Spaß. Alle Spenden der Star Wars Fans kommen direkt bei unseren wichtigen und nachhaltigen Projekten für chronisch kranke Kinder direkt an“, betont Hanne Henke.

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Seit über 25 Jahren hilft und unterstützt der Nürnberger Verein Klabautermann e.V. Familien mit früh- und risikogeborenen, chronisch kranken und behinderten Kindern im Raum Nürnberg und Mittelfranken. Der Klabautermann e.V. ist seit 1990 ein gemeinnütziger Verein zur Betreuung chronisch kranker Kinder und deren Familien im Eltern-Kind-Zentrum im Klinikum Nürnberg Süd. Der. Klabautermann e.V. wurde mit dem Ziel gegründet, die Kliniken für Neugeborene, Kinder und Jugendliche und für die Kinderchirurgie kind- und familienfreundlicher zu gestalten. Dabei kommt vor allem der Nachsorge eine hohe Bedeutung zu.

Ein Nachsorgeteam des Vereins informiert, berät, unterstützt und vernetzt kostenlos Familien mit kranken Kindern und Frühgeborenen in der schwierigen ersten Zeit nach der stationären Behandlung des Kindes in allen Fragen, die die pflegerische und therapeutische Versorgung des Kindes und die neue Situation in der Familie betreffen. Für das expandierende Nachsorgeangebot wurde 2008 ein eigenes Nachsorgezentrum neben dem „Sternstunden-Spielhaus“ errichtet. Dazu gibt es beispielsweise einen Väter-Treff, eine Frühchen-Gruppe, sowie umfangreiche Angebote für Geschwister chronisch kranker, behinderter und entwicklungsverzögerter Kinder, Eltern und Angehörige.