Gewinnspiel: D&K StarWars Buchpackete

Zum Kinostart von Solo a StarWars Story verlosen wir mit freundlicher Unterstützung des Dorling Kindersley Verlags  zwei StarWars Buchpackete bestehend aus folgenden drei Büchern:

Wie kommt Ihr an den Preis? Beantwortet uns nur folgende Frage:

Was findet vom 21.9. bis 23.9. 2018 in der Stadthalle Fürth statt ?

 

Vielen Dank an alle Teilnehmer.

Wir werden die Gewinner per Mail benachrichtigen.

Die Gewinner werden per Los ermittelt und per Mail über Ihren Gewinn benachrichtigt.


 

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel

Fassung vom 08. März 2018

1. Geltungsbereich

1.1.Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele (nachfolgend AGB genannt) gelten für die Teilnahme an allen von SWFN e.V. veranstalteten Gewinnspielen, soweit im betreffenden Gewinnspiel und dessen Beschreibung nicht etwas anderes bestimmt wird.

1.2. Die AGB gelten jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung. Sie gelten gegebenenfalls ergänzend zu besonderen Teilnahmebedingungen, falls und soweit solche mit dem jeweiligen Gewinnspiel bekanntgegeben wurden. Jeder Teilnehmer erkennt mit der Teilnahme diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel gesondert genannte Teilnahmefrist an.

2. Teilnahme

2.1. Teilnehmen darf jede volljährige, natürliche Person. Minderjährige sind, vorbehaltlich einschlägiger rechtlicher Bestimmungen, zur Teilnahme berechtigt wenn der SWFN e.V. dies zulässt und der gesetzliche Vertreter der Teilnahme zustimmt. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielen (im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 14 Jahren gestattet. Die Teilnahme an entgeltlichen Gewinnspielsendungen (im Sinne der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten) ist grundsätzlich erst ab einem Alter von 18 Jahren gestattet.

2.2. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspiel nur einmal teilnehmen. Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar.

2.3. Für die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist dessen Titel, gegebenenfalls dessen Auflösung sowie wahrheitsgemäß der Name und die Adresse des Gewinnspielteilnehmers anzugeben, sowie eventuell weitere persönliche Daten die zur Ermittlung des Gewinners und zur Übermittlung eines potentiellen Gewinns notwendig sind.

2.4. Einsendeschluss ist der Ablauf der Teilnahmefrist. Fällt der Ablauf der Teilnahmefrist auf einen Sonn- oder Feiertag gilt der letzte Werktag (nicht Samstag) vor dem Tag, an dem die Teilnahmefrist abläuft.

3. Durchführung und Gewinn

3.1. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch den SWFN e.V., dessen Vorstand, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Der SWFN e.V. haftet nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinner-Ermittlung, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3.2. Ermittelte Teilnehmer werden telefonisch oder per E-Mail oder schriftlich per Post oder Fax benachrichtigt. Jeder so benachrichtigte Teilnehmer ist verpflichtet, dem SWFN e.V. unverzüglich mitzuteilen ob er den Gewinn annimmt. Falls der SWFN e.V. innerhalb einer angemessenen Wartezeit keine solche Mitteilung erhält, verfällt die Möglichkeit der Annahme des Gewinns und der SWFN e.V. behält sich vor, einen anderen Teilnehmer zu ermitteln und entsprechend zu benachrichtigen. Der ursprünglich ermittelte Teilnehmer hat insofern keine Ersatzansprüche. Falls der SWFN e.V. die Adresse eines ausgelosten Teilnehmers bekannt ist behält sich der SWFN e.V. vor, den Gewinn direkt mit der Benachrichtigung zu verschicken.

3.3. Der in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls bildlich präsentierte Gewinn ist nicht zwingend mit dem zu gewinnenden Gegenstand identisch. Abweichungen insbesondere im Modell, Farbe und Ausstattung u.ä. sind möglich.

3.4. Der Gewinn besteht grundsätzlich ausschließlich in dem von SWFN e.V. angegebenen Umfang. Portokosten für den Versand des Gewinns ins Ausland sind im Zweifel nicht umfasst. Eventuell dem Gewinner bei und/oder durch die Nutzung des Gewinns entstehende (Folge-)Kosten – z.B. für Anreise, Übernachtung, Unterhalt oder Steuern – sind nur dann umfasst, wenn dies ausdrücklich im Gewinnspiel angegeben wurde. Der SWFN e.V. übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer oder Dritten durch die Annahme und/ oder Nutzung des Gewinns entstehen, ungeachtet einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

3.6. Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch des Gewinns sind ausgeschlossen. Kann der Gewinn vom Gewinner nicht wahrgenommen werden (z.B. wegen Zeitablauf) verfällt er ersatzlos. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

4. Vorzeitige Beendigung, Ausschluss

4.1. Der SWFN e.V. behält sich vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den SWFN e.V. zu.

4.2. Der SWFN e.V. behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, oder falls sich Teilnehmer der Manipulation oder anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Der SWFN e.V. kann einen solchen Ausschluss auch nachträglich aussprechen, Gewinne wieder aberkennen und diese zurückfordern.

5. Datenschutz

5.1. Von vielen Angeboten im Internet wird behauptet, dass der Nutzer „mit seinen Daten bezahlt“. Das stimmt bei den Angeboten von SWFN e.V. nicht! Der SWFN e.V. respektiert und schützt die Privatsphäre der Nutzer, wir werden Daten nicht verkaufen oder zu Marketingzwecken an Dritte weitergeben.

5.2. Zur Durchführung von Gewinnspielen ist es unumgänglich, das der Teilnehmer nach personenbezogenen Daten gefragt wird. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel der Name, Anschrift und Alter des Nutzers, ohne deren Kenntnis z.B. Gewinner nicht ermittelt und Gewinne nicht verschickt werden können. Diese Daten werden nur zum Zweck der Abwicklung des jeweiligen Gewinnspiels verwendet und nach deren Durchführung sowie Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

5.3. Die Gewinnspielteilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der SWFN e.V. unter Umständen gesetzlich dazu verpflichtet ist, den Namen von Gewinnern öffentlich bekannt zu geben. Der SWFN e.V. wird dies nach Möglichkeit nur in einer abgekürzten Form tun.

5.4. Der SWFN e.V. weist darauf hin, zu einer Aufzeichnung der bei der Teilnahme übermittelten persönlichen Daten gesetzlich verpflichtet zu sein. Ebenso ist der SWFN e.V. dazu verpflichtet, diese für einen Zeitraum nach Ablauf des Gewinnspiels zu speichern und gegebenenfalls den zuständigen Aufsichtsbehörden offenzulegen.

6. Sonstiges

Für die Durchführung von Gewinnspielen durch den SWFN e.V. gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.

– Ende Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele des SWFN e.V. –

 

Eventbericht: Hochzeitsüberraschung in der Eventhalle Fürth

Am Samstagabend waren wir bei der Hochzeit von Rose und Michael in Fürth zu Gast. Nachdem das Brautpaar erst von Darth Vader mit Hilfe der Macht auf die Tanzfläche gezogen wurde, brachten Trooper, ein Tie Pilot und ein Mando die Hochzeitstorte herein. Der Bräutigam war sichtlich gerührt von der Überraschung, die ihm seine frisch Angetraute bereitete. Hatte sie doch schon zuvor die Mehrheit der Männer mit einem „Macht“vollem Ehegelöbnis zu Tränen gerührt :
„Die Macht ist keine Fähigkeit die man besitzt. Es geht nicht darum Steine hoch zu heben.
Es ist ein Energiefeld zwischen allen Dingen – eine Spannung oder ein Gleichgewicht, dass die Galaxis zusammen hält.“
Und so ist es auch mit unserer Liebe.
Es geht nicht ums einander besitzen.
Die Liebe ist nichts messbares.
Die Macht spiegelt sich in unserem Alltag, unserer kleinen Galaxis, wieder.
Wir kreieren unser eigenes Energiefeld durch unsere Gegensätzlichkeit.
Und genau dadurch schaffen wir ein Gleichgewicht, erden uns und bringen uns gegenseitig immer wieder zum lachen.“
Oder um es mit Meister Yodas Worten zu sagen:
„Stark geworden meine Liebe zu dir ist, aber immer daran arbeiten wir müssen, denn viel zu lernen wir noch haben und niemals der dunklen Seite wir uns hingeben dürfen.“

Möge die Liebe auf ewig mit uns sein!
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Es wurde fleißig für Fotos posiert und die Gäste waren sichtlich begeistert. Noch bis spät in die Nacht wurde getanzt und der Cocktail Automat getestet.
Wir bedanken uns für die Spende an unseren Spendenpartner dem Klabautermann e.V. und gerne kommen wir zur silber Hochzeit zum feiern wieder :-)

Text : Michaela/Eisi

Eventbericht: isento GmbH Kundenevent

Am 9. Mai lud die isento GmbH zum jährlichen Kundenevent ein.

Nachdem das Unternehmen aktuell den Weltrekord im Millenium Falcon-Schnellbau hält und zahlreiche Mitarbeiter große Star Wars-Fan sind, lag es auf der Hand den Abend mit diesem Motto zu untermalen.

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Die Gäste und Mitarbeiter freuten sich über den außergewöhnlichen und überraschenden Empfang durch Darth Vader, Prinzessin Leia & Co. und ließen sich gerne mit ihnen fotografieren. Und die wiederum bestaunten gerne den Millenium Falcon in seiner ganzen Pracht.

Wir bedanken uns herzlich bei den SWFN für diese tolle Bereicherung unserer Veranstaltung und freuen uns darauf sie mit einem kleinen Beitrag bei der Noris Force Con zu unterstützen.
Auf ein Wiedersehen dort im September.

Eventbericht: Saturn Markt in Ansbach

Am Samstag dem 28.04.2018 lud der Saturn Markt in Ansbach zum DVD/Blu-Ray Release von Star Wars: Die letzten Jedi ein.

Die Mitglieder des SWFN sorgten nicht nur für funkelnde Augen für die kleinen Star Wars Fans, sondern auch für tolle Fotos bei Jung und Alt. Dank des Fotopints den die Mitglieder des SWFN mitgebracht haben, konnte man nicht nur den neusten Film, sondern auch ein Foto mit den liebsten Star Wars Figuren mitnehmen.

Natürlich wurde die Werbetrommel für die kommende NFC kräftig gerührt und gleichzeitig Preise für die Tombola organisiert.

Danken wollen wir an dieser Stelle den Mitarbeitern, die uns so nett betreut haben und für die großzügige Spende von 1000€ für unseren Spendenpartner, den Klabautermann e.V.